Die Maklercourtage ist beim Immobiliengeschäft eine Maklerprovision. Dieses spezielle Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln. Zudem kann der Abschluss für einen Mietvertrag einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes honoriert werden. Die genaue Höhe der zu zahlenden Maklercourtage ist unterschiedlich und kann von den enthaltenden Leistungen abhängen. In einigen Fällen wird im Exposé oder dem Aushang eine genaue Angabe gemacht. Es gibt über die Höhe der Maklercourtage mehrere Regelungen die z. B. im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt sind.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Mäklervertrag (§§ 652 – 656)
Allgemeine Vorschriften (§§ 652 – 655)
§ 652 Entstehung des Lohnanspruchs
§ 653 Mäklerlohn
§ 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
§ 655 Herabsetzung des Mäklerlohns

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Energieausweis

Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder...

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Mietspiegel

Der Mietspiegel gibt Auskunft und eine Übersicht über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten im Bereich der Wohnungen. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Er wird durch den Quadratmeterpreis ausgewiesen. Dieser...