Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt und kann auch beliehen werden. Zudem ist es für Familien mit wenig Eigenkapital und aus Sicht des Grundstückeigentümers ein Vorteil. Der Nachteil der Erbpacht wiederum besteht darin, dass z. B. ein Pächter des Grundstücks nicht der Eigentümer ist oder Mitspracherecht des Erbpachtgebers beim Bau eines Hauses bestehen kann. Zudem könnten Banken ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück eventuell nicht finanzieren.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG
Gesetz über das Erbbaurecht
Begriff und Inhalt des Erbbaurechts (§§ 1 – 13)
Vertragsmäßiger Inhalt (§§ 2 – 8)

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Allgemeiner Teil (§§ 1 – 240)
Sachen und Tiere (§§ 90 – 103)
§ 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Energieausweis

Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder...

Homestaging

Unter Homestaging versteht mal das Aufwerten von Wohnungen oder ganzen Häusern. Dabei wird für die späteren Fotos die Immobilie neutral und hochwertig aufgehübscht. Ziel ist es die Immobilie ins beste Licht zu rücken. Es wird auf einfache Möbel und Objektpartien...

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...