Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber (Bank) eine Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch. Wenn das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden muss, sollte vorher die Zweckbestimmungserklärung für die Forderung überprüft werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Kaufvertrag

Bei jedem Kauf einer Immobilie oder eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist in der Regel formlos. Jedoch ist es im Immobiliengeschäft anders. So muss beispielsweise der Grundstückskauf notariell beurkundet werden. Bei Kaufverträgen wird zwischen...

Instandhaltungsrücklage

Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale...

Wegerecht

Unter einem Wegerecht versteht man das Recht, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um so auf das eigene Grundstück gelangen zu können. Daher befinden sich also mindestens zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft zueinander. In der Regel wird...