Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.
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Maklercourtage

Die Maklercourtage ist beim Immobiliengeschäft eine Maklerprovision. Dieses spezielle Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie...

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....

Provision

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die fällig wird, wenn es infolge der Tätigkeit eines Maklers zwischen den vom ihm zusammengeführten Personen, zu einem Vertragsabschluss kommt. In Bezug auf Immobiliengeschäfte ist eine Maklervergütung auch eine...