Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem standardisierten Verfahren festgelegt. Er dient als Orientierungshilfe für Käufer und Interessenten.

Der Bodenrichtwert alleine ergibt noch nicht den Immobilienwert. Sondern erst der Bodenwert und der Gebäudewert zusammen, ergeben einen späteren Verkaufspreis. Daher ist der Bodenrichtwert ein wichtiger Bewertungsindikator bei der Wertermittlung von Grundstücks- und Immobilienpreisen. Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten, werden mit dem Wert festgestellt, der sich ergeben würde, wenn der Boden nicht bebaut wäre.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Baugesetzbuch BauGB
Sonstige Vorschriften (§§ 192 – 232)
Wertermittlung (§§ 192 – 199)
§ 196 Bodenrichtwerte

Bewertungsgesetz BewG
Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 – 263)
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 – 203)
Grundvermögen (§§ 176 – 198)
Bebaute Grundstücke (§§ 180 – 191)
§ 181 Grundstücksarten

Stand: 2020

Erbbaurecht

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